Aktuelles
15. August 2020
Hinweis zur neuen Weiterbildungsordnung
Gültig ab 2021
Einen Grundkurs mit 120 Stunden (4 Module zu je 30 UE) und einen Aufbaukurs mit 200 UE ( Module V-VIII zu je 50 UE). Der Grundkurs beginnt mit Modul I (MWE), der Aufbaukurs mit Modul V, den Abschluss bildet Modul VIII. Die GK-Module II-IV können beliebig absolviert werden, das Einhalten der Reihenfolge ist jedoch sinnvoll. Ebenfalls können die AK-Module VI und VII getauscht werden.
Vor Beginn der Aufbaukurse (Module V-VIII) ist eine Lernerfolgskontrolle vorgesehen.
Übergangsregelungen bei bereits begonnener Weiterbildung erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Ärztekammer.