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Symposium: „Röntgen vor manipulativer Therapie“

Das zweite Fachsymposium befasste sich mit der Frage des obligatorischen Röntgen vor einer manipulativen Behandlung. Teilnehmer daran waren Rigobert Klett, Sven Schemel, Hermann Locher und Wolfgang von Heymann. Mit Versicherungsvertretern wurde herausgearbeitet, dass es in den letzten Jahren praktisch keine Schadensfälle durch Manipulationen gegeben hat. Radiologischerseits ist an den meisten Wirbelsäulenabschnitten das statistische Risiko eines Strahlentumors etwa gleich groß, wie das Risiko, ohne Röntgenbild aufgrund einer nicht erkannten Pathologie geschädigt zu werden. Für Kleinkinder und heranwachsende Mädchen ist dieses Risiko eines Strahlenschadens allerdings  sicher eine Zehnerpotenz größer – das sollte der Manualmediziner seine Indikation sehr genau stellen. Insgesamt zeichnet sich ab, dass nach weiteren Beratungen und Recherchen die DGMM wahrscheinlich vom 2005 beschlossenen obligatorischen Röntgen auch der Halswirbelsäule abrücken wird. Der Arzt sollte nach Anamnese und Stufendiagnostik individuell für jeden Patienten entscheiden dürfen, ob eine Diagnostik mit ionisierenden Strahlen wirklich erforderlich ist.  Das muss Dann allerdings noch mit dem Juristentag abgesprochen werden, damit auch die Rechtssprechung dieser Empfehlung folgt. Andererseits besteht Einigkeit aller Beteiligten, dass eine Röntgendiagnostik keinesfalls für ein bestimmtes therapeutisches Verfahren zulässig ist, wenn es andere Therapieverfahren gib, die kein Röntgen erfordern. (Abb. 2: Das foramen arcuale ist keine Kontrindikation zur Manipulation! Foto: v. Heymann)