Refresherkurs in Manueller Medizin bei Kindern
Kursreihe der Ärztegesellschaft für Manuelle Kinderbehandlung
und Atlastherapie (ÄMKA) e.V.
in Kooperation mit dem Dr. Karl-Sell-Ärzteseminar
Refresherkurs
“Manuelle Medizin bei Kindern"
18. – 20. November 2010
Tagungsort: Landgut Hotel Seeblick, Klietz ( Sachsen-Anhalt)
Kursbeginn: Donnerstag, 18. November 2010 um 09:15 Uhr
Kursende: Samstag, 26. November 2010 gegen 13:30 /14:00 Uhr
Referent: Dr. med. Wilfrid Coenen
Themen:
- Manuelle Medizin bei Säuglingen: entwicklungsneurologische
Aspekte, Behandlungstechniken
- Sensomotorische Integrationsstörung und „ADS“
- Infantile Zerebralparese: neuroorthopädische Komplikationen, manualmedizinische Behandlungsansätze
- Zervikozephales Syndrom im Kindesalter
- Manualmedizinisches Konzept bei idiopathischer Skoliose
- Craniomandibuläre Dysfunktion: der stumme Störenfried
und mehr......
Teilnahmevoraussetzung ist die abgeschlossene Ausbildung in Manueller Medizin bei Kindern ( ÄGAMK / ÄMKA-Zertifikat.)
Kursgebühr 395,- € ,
Anmeldung : Dr.med. Karsten Gilbrich, Tel 039327 227, oder gilbrich.klietz@t-online.de Kursgebühr zu überweisen auf Apotheker- und Ärztebank Kt. –Nr. 0003092550 (BLZ : 30060601) Kt.-Inhaber Dr. Karsten Gilbrich. Mit Eingang der Kursgebühr ist der Kursplatz reserviert.
Anmeldung für MWE-Mitglieder: Frau Sohler, Dr. Karl-Sell-Ärzteseminar. E-Mail: sohler@aerzteseminar-mwe.de
Mit der Anmeldung stimmt der Teilnehmer folgenden Bedingungen zu:
Der Veranstalter kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder auf Grund zu geringer Teilnehmerzahl) verschieben, absagen oder mit anderen Veranstaltungen zusammenlegen. Die Teilnehmer des betroffenen Kurses werden in diesem Falle umgehend informiert. Dem Teilnehmer steht in diesem Falle ein Rücktrittsrecht zu.
Für den Fall der Absage einer Veranstaltung ist ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen durch grob fahrlässiges Verhalten seitens des Kursveranstalters.
Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des nach Art der Veranstaltung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens, soweit nicht aus einem anderen der vorstehend genannten Rechtsgründe zwingend gehaftet wird. Im übrigen sind Schadensersatzansprüche – ohne Rücksicht auf ihre Rechtsnatur – auf die Höhe des Veranstaltungsentgelts begrenzt.
